IGS Aktuelles

Anlagen/Betriebe mit 2.000 oder mehr Mastschweineplätzen, 750 oder mehr Sauenplätzen bzw. 6.000 oder mehr Ferkelaufzuchtplätzen müssen die Anforderungen gemäß TA-Luft bis zum 01.12.2026 umsetzen.

Grundsätzlich verpflichtet Nr. 6 der TA Luft die Zulassungsbehörden an die Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen auf der Grundlage des § 17 BImSchG nachträgliche Anforderungen zu stellen. Damit wird der Vollzug der Anforderungen zur TA-Luft 2021 prüfen.

 

 

Link zur KTBL-Schrift "Altanlagensanierung nach TA-Luft"

Der Vorstand der IGS Thüringen lädt zur 37. ordentlichen Mitgliederversammlung der Interessengemeinschaft der Schweinehalter in Thüringen e.V. ein.

Tagungsort: Gasthof Schloss Hubertus (Arnstädter Chaussee 9, 99096 Erfurt) Anfahrt

Tagungszeit: Mittwoch, den 21. Mai 2025 ab 16.00 Uhr

 

Vor mehr als 10 Jahren lud das Thüringer Landwirtschaftsministerium u.a. Nutztierhalter zum Runder Tisch Tierwohl ein. Anlass waren die zunehmenden Anforderungen an Haltung und Tierschutz sowie die sich verändernde Einstellung der Gesellschaft zum Umgang mit den Nutztieren. Die Kontroversen zwischen den agierenden Gruppen, anfangs ausgetragen bezüglich der Breite von Kastenständen für Sauen, machte den vom Spannungsfeld besonders betroffenen Schweinehaltern schnell deutlich: Wir brauchen eine aktive Interessenvertretung! Nur auf diesem Weg lassen sich u.a. Sachverhalte zur Schweinehaltung fachlich fundiert beurteilen. Auch bedürfen Veränderungen in den Rahmenbedingungen eine qualifizierte Folgenabschätzung, bei der auch die Branche aktiv einbezogen wird.

Als Folge gründete eine Gruppe von 14 Schweinehaltern und Verbündeten am 3. Dezember 2014 im Gewölbekeller der Fleischerei Scheit Niedergrunstedt die Interessengemeinschaft der Schweinehalter in Thüringen (IGS Thüringen). Am 6.Mai 2015 erfolgte die Eintragung als eingetragener Verein im Vereinsregister Gotha unter der Registernummer VR141511 beim Amtsgericht Gotha.

Seit 2023 Jahr muss der zuständigen Immissionsschutzbehörde für jede genehmigungsbedürftige Anlage mit Schweinehaltung bis spätestens 31.03. des Folgejahres die Stallbilanz nach Emissionrecht vorgelegt werden. Dafür ist die an den Energie- und Nährstoffbedarf angepasste Fütterung für Stickstoff (N) und Phosphat (P2O5) im jeweiligen Produktionsverfahren nachzuweisen.

Das Berechnungstool Massenbilanzierung (Schweine/Geflügel) zur Plausibilisierung der Best Verfügbaren Technik (BVT), das von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL, Grub) erarbeitet wurde, kann für die Nachweisführung für das Jahr 2024 genutzt werden. Es ist nach Überarbeitung durch die DLG unter dem Link als Exceltabelle Stallbilanz-Rechner_DLG.xlsx mit entsprechenden Anpassungen für das Jahr 2024 abrufbar.

Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) führt am 19.05. – 23.05.2025 einen Lehrgang zur Erlangung der Besamungserlaubnis Schwein (Eigenbestandsbesamerlehrgang Schwein) in der Fachschule Stadtroda durch.

Der Lehrgang beinhaltet eine praktische Prüfung und ein Prüfungsgespräch als Voraussetzung für die Erteilung der Eigenbestandsbesamungserlaubnis (Zertifikat).

Anmeldung bis spätestens 01.05.2025 (siehe Einladung)

Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum unterstützt in den kommenden Jahren weitere 67 landwirtschaftliche Betriebe mit rund 1,9 Millionen Euro aus dem Tierwohl-Förderprogramm. Gefördert werden insbesondere die artgerechte Haltung von Rindern und Schweinen sowie von vom Aussterben bedrohter Nutztierrassen. Unser Ziel ist es, Haltungsverfahren im Sinne des Tierwohl zu verbessern und die Nutztierhaltung in Thüringen damit insgesamt zukunftsfest zu machen, sagte Agrarministerin Colette Boos-John heute in Erfurt.

Einladung Weiterbildungsveranstaltung
© TLLLR, 2025

Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum führt in Zusammenarbeit mit der IGS Thüringen e.V. und der Landvolkbildung im Rahmen vom Netzwerk Fokus Tierwohl am 19. März 2025 (13.00 - 16.00 Uhr) in der Fachschule für Agrarwirtschaft Stadtroda die nächste Weiterbildungsveranstaltung zum Thema Tiergesundheit/Tierwohl – jeder Mitarbeiter zählt an. Sie richtet sich in erster Linie an Mitarbeiter in Schweine haltenden Betrieben und thematisiert sehr aktuelle Themen.

Thüringer Schweinehalter, die am Förderprogramm T(h)ür Tierwohl teilnehmen, müssen laut der Förderrichtlinie einen Verwendungsnachweis für das vergangene Verpflichtungsjahr (2024) bei der Antrags- und Bewilligungsbehörde vorlegen. Im Verwendungsnachweis ist aufzulisten, welche Tiere in den jeweiligen beantragten und bewilligten Fördereinheiten im Jahr 2024 gehalten wurden. Dabei ist darauf zu achten, dass jede Tierbewegung, wie z. B. Zu- und Abgänge, Gruppen- und Weidewechsel tagaktuell dokumentiert werden muss.

Die nach Nr. 5.4.7.1 TA Luft (2021) bei immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Tierhaltungsanlagen geforderten Maßnahmen zur Emissionsminderung sind auch bei bestehenden Anlagen innerhalb bestimmter Fristen nachzurüsten. Dies betrifft insbesondere den Einsatz von Abluftreinigungseinrichtungen und von Minderungsmaßnahmen im Stall. Eine KTBL-Arbeitsgruppe hat für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Genehmigungsbehörden und Planungsbüros einen Leitfaden erstellt, der 2024 vom KTBL veröffentlicht wurde.

Schaubild mit Schweinen anlässlich der Grünen Tage Thüringen 2024
© Messe Erfurt

Vom 27.09. – 29.09.2024 fanden in Thüringen die sich aller 2 Jahre wiederholenden Grünen Tage Thüringen statt.
Diese Messe ist eine Darstellung der grünen Berufe für Kinder, Verbraucher und Fachleute. Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Thüringen e.V. (IGS) hatte gemeinsam mit der dem Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), der Besamungsunion Schwein (BuS) und Qnetics - dem Partner für Zuchterfolg und Qualitätssicherung - einen Messestand an diesen Tagen organisiert. Wie immer waren die live zu sehenden Schweine ein großer Besuchermagnet zu dieser Messe.